Abbildung: Seite 35
Wir Carol der fünfft / von Gottes gnaden Röm. Keyser / zu allen zeiten merer des Reichs / in Germanien / Hispanien / beyder Sicilien / zu Jerusalem / zu Hungern / Dalmatien / Croatien etc. König / Ertzhertzog zu österreich / Hertzog zu Burgund etc. Graff zu Habspurg / Flandern und Tyrol. Dieweil unser pflicht / darzu uns Göttliche fürsehung geordnet / fürnemliche ursach erfordert / nit allein unsers heyligen Röm. Reichs grentzen zu bewaren / schützen unn schirmen / unsern underthonen friden zu schaffen / sonder auch alle andere sachen unnd hendel zu mässigen / regieren und verwallten / die tugend mit außtilgung der laster / unnd die weißheyt mit freien künsten zu fürdern / sollen wir sölchs mit sonderm vleiß unn ernst
meniglichem
jnbilden und zu verston geben. Und so dann hiezu erhaltene und verlaßne bücher sonders dienstlich / auß welchen / als auß einem unerschöpfften brunnen / die aller schönsten exempel unsers gantzen lebens / auch gewisseste / sicherste unn rechtgeschaffne radschläg gantz reichlich herauß fliessen / haben wir erstlich für billich / nützlich und notwendig geacht unnd angesehen / zu verhüten / so yemands an disen handel etwas vleiß / kosten / müe und arbeyt legte / das jm sölche gemeine gutthat nit nachteylig noch zu schaden reychen sollte. Derhalben als uns unser unn des heyligen Reichs lieber und getrewer Michael Isingrin / Trucker zu Basell / fürtragen lassen/ wie das er vorhabens / ettliche allte und newe lobliche unn nützliche bücher zu gemeinem nutz der studierenden außgeen zu lassen / aber er besorgte das ander sölche seine bücher jm on ursach oder verwegenlich nachtrucktend / welchs dann zu seine grossen schaden reychen möcht. Hierauff hatt er von uns demütiglich begert sicherheyt / das jm sölche seine bücher
unbillich unn verderblich niemands nachtrucke / jhm berathen und beholffen zu sein. Haben wir sein bitt gnediglich gehört / und damit er schadens gefreiet / auch gemellte seine bücher mit grösserm vleiß und ernst trucken und an tag kommen lassen möge / gepieten und wöllen wir deßhalb hie mit disem unserm offentlichen
Edict unn Mandat / das von niemands in kein weiß noch weg / so weit sich unsers heyligen Reichs grentzen erstrecken / was er Michael Isingrin für fürnemer unn wolgeachter autoren bißher getruckt / und auch in den nechsten zehen gantzen jaren nach einander trucken mag / sie seyen in was spraach sie wöllen / in den nechsten fünff jaren weder nachtrucken / noch durch einigen außzug bekürtzen lassen etc. auch die an anderen orten nachgetruckt / in unser unn des heyligen Römmischen Reichs grentzen / weder heimlich noch offentlich verfüren /
veyl haben / noch verkauffen sollen / bey
peen fünff marck
purß
lötigs golds / deren halber teyl unserer Camer / als zur belonung sölchen betrug zu
rechen / der ander halb teyl aber zu trost und schutz dem betrognen / gefallen / mitsampt verlierung derselbigen nachgetruckten büchern / so gemellter Michael Isingrin / es sey an welchen orten es wölle / selbs oder durch die seinen ankommen / erobern / oder mit hilff einer oberkeyt desselbigen orts / oder on sölche oberkeyten behendigen und zu seinem gewalt bringen unnd beziehen mag. Des zu urkund haben wir diß unser
Edict und Mandat mit eygener hand underschriben / unn mit unserm angehenckten sigel bewaren lassen. Datum in unser statt
Tolet / den achtzehenden
Hornungs / im
Tusent fünffhundert neun unnd dreissigsten / unsers Keyserthumbs im neunzehenden / und unserer Reichen im vier und
zwentzigsten jar.
C A R O L U S Auß Röm. Keyserlicher Maiestat eygnem
bevelch. Obernburger.
Michael Isingrin zum Leser (349)
Wermuth (001)