seelig / die andern aber für unglückseelig und verworffen / zu disem oder anderm Fürnemmen gesetzt werden / allerdings zuverbieten und abzuschaffen / auch solcher ärgerlicher Unterschid der Täg / welche in den Geistlichen Rechten underm Namen dierum Aegyptiacorum schon vor alten Zeiten zum höchsten verdambt und verbotten / gäntzlich außzureuten / und den Leuthen mit ernstlichen Straffen zuerlayden ist. 36. Es seyn gleichwol der Ding noch wol mehr / welchen durch Superstition und Aberglauben ain oder andere Würckung zugelegt würdet / so natürlicher Weiß nit beschehen kan oder mag / die diß Orths alle zu specificiern unnd zuerzehlen unmöglich / sonder würdet ein jede verständige Obrigkeit auß dem / was allberait exemplificiert, andere unspecificierte Aberglauben leichtlich zu dijudiciern und zuerkennen haben. |
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