erledigt / unnd der jenig hingegen / so dergleichen Sachen auffhebt / die böß Kranckheit bekommen soll. Welches ob es schon scheint / daß es nur ein blosse Superstition, wann kein Anrueffung deß bösen Geists mit underlaufft / so ists doch ein solche hohe Mißhandlung / daß es billich / wann es sein Würckung erraicht / für ein Zauberey zuhalten / unnd wie im IV. Articul hieunden N.° 2 geordnet / ernstlicher / dann ein Superstition, welche umb so böser Würckung wegen nit angesehen ist / zustraffen. 25. Dergleichen ist auch das Maleficium Ligaminis, wann jemand durch bekandte Weiß und Weeg ( so diß Orths nit zuerzehlen ) etwas thuet oder fürnimbt / dardurch Mann oder Weib unfruchtbar gemacht würdet / welches ob es schon zum öfftern ohne außtruckliche Anrueffung deß bösen Geists / durch ein blosse Superstition und Aberglauben beschehen mag / würdet doch ebenmässig die Würckung hierinnen vilmehr / dann die gebrauchte Superstition angesehen. 26. Nicht vil besser ist zuachten / daß etliche Aberglaubische Bäurinnen / ja wol auch Burgerinnen und höhers Stands Frauen=Persohnen / wann sie an jhrem Vich Mangel der Milch / oder andere Ungelegenheiten spühren / solche Milch zum Feur setzen / und da sie nit überlaufft / die undersich und einsieden lassen / zu dem End / damit also dem Vich die Milch widerbracht werde. Darbey es dann etliche nit verbleiben lassen / sonder noch darzu ein Messer / weil die Milch ob dem Feur siedt / darein stecken / mit dem hochsträfflichen Wohn / daß dardurch den jenigen Hexen oder Unholden / so das Vich verzaubert / solcher Schmertzen |
![]() |
Vorherige Seite | Titel | Nächste Seite |