N°1.
Verzaichnuß und Specification, etlicher der jenigen Künst und Sortilegien, auch Superstitionen unnd Aberglauben / welche in gegenwertigem Mandat verbotten / darnach andere / so nit specificiert, leichtlich erkennt und geurtheilt werden mögen. Soviel die jenige Sortilegia anbelangt / welche ohne Mittel Zauberey auff sich tragen / auch ein redliche Anzaigung der Zauberey machen / wider die jenige / welche darmit umbgehen / seynd teutsch in nachfolgenden Articuln und Puncten begriffen. 1. Erstlich die Wahrsagerey ( zu Latein ars divinandi genannt ) ein hoch verbotten Werck / welches nit allein wider die jenige / welche sich dergleichen Wahrsagens anmassen / und für warhaffte Wahrsager und Erfahrne derselben vermainten Kunst außgeben / also daß sie verborgene Ding gewiß zu offenbaren / und künfftige Ding zuerforschen unnd aigentlich vorzusagen / und an Tag zugeben / so durch natürliche Mittel nit beschehen mag / sich understehen / da solches auff sie / wie recht ist / gebracht wird / ein starckes Anzaigen der Zauberey gibt / sonder auch zu denen / welche zu den Wahrsagern und Wahrsagerinnen lauffen / auch Hülff und Rath bey jhnen suchen / und denselben |
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