Von GOttes Genaden /
Wir Ferdinand Maria / in Obern und Nidern Bayrn / auch der Obern Pfaltz Hertzog / Pfaltzgraf bey Rhein / deß H. Römischen Reichs Ertz=Truchseß und Churfürst / Landgraf zu Leuchtenberg / (et)c. Entbieten allen unnd jeden Unsern Lands=Hofmaistern / Hof=Raths=Praesidenten / Vitzdomen / Hauptleuthen / Pflegern / Richtern / Gerichts=Verwandten / und allen andern Land=Ständen Unserer Chur=Fürstenthumben / und Landen / von Praelaten / Grafen / Herren / Ritterschafft / auch Stätten und Märckten / und in gemain allen Unsern Underthanen / Ambtleuthen / und Zugewandten / Unser Genad und Grueß zuvor / und fügen Euch hiemit zuvernemmen. Nachdem Wir in Unserer biß anhero getragenen Landsfürstlichen Regierung Uns nichts mehrers angelegen seyn lassen / als daß Wir Unsere von GOtt anvertraute Land und Leuth in gewünschtem Friden / gutem gleichmässigem Rechten / auch Christlicher Zucht und Ehrbarkeit / mit Anordnung und Anstellung alles deß jenigen / was zu allgemeiner Wolfahrt Unserer Underthanen / an Seel und Leib / immer befürderlich / fürständig / und ersprießlich seyn mag / regieren unnd erhalten möchten / auch solche Unser Vätterliche Christliche |
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